Recht als Falldenken

Rechtliches Denken ist aber nicht nur durch die Auslegung von Rechtstexten geprägt, sondern bezieht sich auch auf die Lebenswirklichkeit im konkreten Fall. Jurist/inn/en stellen daher einen Zusammenhang zwischen der (ausgelegten) rechtlichen Bestimmung (Tatbestand) und der im konkreten Fall vorliegenden Situation (Sachverhalt) her. Dieser Vorgang der Zuordnung eines Sachverhalts zu einem bestimmten Tatbestand wird Subsumtion genannt.

Im konkreten Beispiel findet der Verkauf von Waren in einem Supermarkt statt. Juristisch betrachtet kommt ein Vertrag durch Angebot und Annahme im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zustande. Die Herstellung des Zusammenhangs zwischen der rechtlichen Regel und der konkreten Lebenssituation ist die im Einzelfall vorgenommene Subsumtion.