Klassisches Rechtsdenken

Ausgangspunkt des rechtlichen Denkens ist die juristische Sprache. Das klassische rechtliche Denken kontinentaleuropäischer Prägung ist charakterisiert durch die Auslegung von Gesetzen und von anderen Rechtstexten (Interpretation). Die vier traditionellen Interpretationsmethoden beziehen sich auf den Wortlaut des Rechtstextes (1), den systematischen Zusammenhang, in dem die auszulegenden Begriffe stehen (2), die historischen Materialien, die im Gesetzgebungsprozess erstellt wurden (3) und den Sinn und Zweck (Teleologie) der getroffenen Regelung (4). Dieser hermeneutische Zugang steht im Vordergrund des rechtlichen Denkens, wird aber durch vielfältige andere Perspektiven auf das Recht ergänzt.

Unterschiedliche Bücher symbolisieren das klassische Rechtsdenken, wobei die Reflexion von Sinn und Zweck des Gesetzes einen Blick jenseits des Texts erfordert.