Recht als Systemdenken

Rechtliches Denken ist immer auch Denken in Zusammenhängen. Ein systematisches Verständnis des Rechts ist für Jurist/inn/en unumgänglich. Die Ordnung und Systematisierung des Rechts ist nicht nur für die Rechtswissenschaft unumgänglich, sondern auch in der Rechtspraxis für eine überzeugende Argumentation im Einzelfall grundlegend. Unterschieden werden etwa Begriffssysteme, systematische Zusammenhänge zwischen Gesetzen und die den einzelnen juristischen Disziplinen eigene Systemlogik.