Recht als Verfahren

Die juristische Praxis ist von konkreten Verfahren geprägt und damit von einem Denken in Anträgen, mündlichen Verhandlungen und konkreten Urteilen oder Bescheiden sowie Rechtsmittel gegen diese. Dies verlangt von Jurist/inn/en insbesondere die Einhaltung von Formalvorgaben (etwa Unterschriften oder die Einreichung in zwei- oder mehrfacher Ausfertigung) und das Denken in Fristen (nach deren Ablauf etwa Einsprüche nicht mehr zulässig sind). Das Recht und damit auch das Rechtsdenken ist in diese verfahrensrechtlichen (prozeduralen) Rahmenbedingungen eingebettet.

Die Schienen symbolisieren das schrittweise Vorgehen im Verfahren ebenso wie die immer wiederkehrenden Weichenstellungen dieses fortzusetzen oder zu beenden.