Konzeptionelles Rechtsdenken

Neben Interpretation und Subsumtion werden Jurist/inn/en aber auch konzeptionell tätig, indem sie Rechtstexte verfassen. Dies kann sowohl durch das Erstellen von Gesetzesentwürfen (Legistik) als auch durch das Niederschreiben von Vertragstexten, Testamenten und Ähnlichem erfolgen. In diesem Sinne sind Jurist/inn/en gefordert, nicht nur den Sinn bestehender rechtlicher Dokumente
zu deuten, sondern auch vorausschauend Rechtstexte zu formulieren, die in die bestehende Rechtsordnung integriert werden können.

Während das Lesen den Ausgangspunkt rechtlicher Arbeit darstellt, steht das Schreiben im Mittelpunkt des juristischen Alltags.